Häufig gestellte Fragen...
...rund um das Thema Trauung.
Was der Volksmund mit ökumenischer Trauung bezeichnet, ist leider noch keine echte gemeinsame Trauung der beiden großen Konfessionen. Es wird entweder die römisch-katholische Trauung in einer römisch-katholischen Kirche gefeiert mit Beteiligung eines evangelischen Geistlichen, einer evangelischen Geistlichen. Oder aber die Trauung findet in einer evangelischen Kirche statt mit Beteiligung eines römisch-katholischen Pfarrers, dann ist es eine evangelische Trauung. In beiden Fällen empfiehlt sich, besonders frühzeitig den Kontakt mit dem Pfarramt aufzunehmen.
Wünschen beide eine evangelische Trauung, sollte die römisch-katholische Ehepartnerin, bzw. der -partner vor der Trauung in der jeweiligen katholischen Pfarrei die "Befreiung von der Formpflicht" beantragen.
Die Liebe zwischen Mann und Frau ist ein Geschenk Gottes. Dem verbindlichen Miteinander gilt Gottes Verheißung für gute und schlechte Tage. Die bayerische Landeskirche hält deshalb an der inhaltlichen Aussage zur Unverbrüchlichkeit der Ehe fest. Mit dem Versprechen verschließen die Brautleute nicht die Augen vor der traurigen Tatsache, dass Ehen scheitern können. Sie zeigen einander und der Gemeinde damit jedoch die Bereitschaft, in schweren Zeiten für ihre Liebe alles ihnen mögliche geben zu wollen. Ist das Paar in einem Konflikt überfordert, kann Hilfe von einer Beratungsstelle verhindern, dass Partner und Partnerin aufgeben, bevor sie scheitern.
Ja, unter bestimmten Umständen.
Ist der Partner, die Partnerin Mitglied einer christlichen Kirche, die sich in der "Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen" (AcK) zusammen geschlossen haben, wird die übliche Trauung gefeiert. Im Traugespräch sind die relevanten Fragen offen zu benennen.
Gehört der Partner oder die Partnerin keiner christlichen Kirche an, kann ein "Gottesdienst anlässlich der Eheschließung zwischen einem evangelischen Christen und einem Nichtchristen" gefeiert werden. Dieser Gottesdienst respektiert die nicht-christliche oder ablehnende Haltung der Partnerin, des Partners: es ist keine Trauung. Einzelheiten teilt Ihnen das zuständige Pfarramt mit.
Es ist eine traurige Tatsache, dass Ehen scheitern. Schuld haben und "Sich-Schuldig-Fühlen" ist unterschwelliges Thema in nahezu jeder Trennung. Geschiedene bringen in der kirchlichen Trauung den Wunsch nach Vergebung und Neuanfang zum Ausdruck. Beides schenkt Gott. Die erneute Trauung stellt die Kirche jedoch vor einem Konflikt. Das christliche Verständnis kennt nämlich keine zweite oder dritte Trauung. Die erste wird auch in keinem menschlichen Ritual aufgehoben. Der Pfarrer, die Pfarrerin wird in einem persönlichen Gespräch die Motive für den Wunsch nach einer kirchlichen Trauung erfragen. Daraufhin muss er, muss sie entscheiden, ob er, ob sie dem Wunsch des Paares entsprechen kann.
Eheberatungsstellen helfen in akuten Krisen. Schnellstmöglich und verbindlich wird an einer gemeinsamen Lösung gearbeitet. Aber auch Erfahrungen und Anregungen für die alltägliche Pflege der Liebe gibt das geschulte Personal an Eheleute weiter. In fast jeder größeren Stadt gibt es kirchliche Eheberatungsstellen. Die Kirchen nehmen damit einen Teil der Verantwortung wahr, den sie für die Beziehung zwischen zwei Menschen haben. Gottes Liebe und Fürsorge zeigt sich in der konkreten Begleitung durch Menschen. Erste Anlaufadressen auf unserer Unterseite Beratung oder schreiben Sie uns.
Sprechen Sie mit der Pfarrerin, dem Pfarrer. Er, sie wird sicherlich mit Ihnen nach der Trauung noch für "gestellte" Fotografien zur Verfügung stehen. Dann behält der eigentliche Gottesdienst seine ganze Würde und Andacht und für das Familienalbum ist auch gesorgt. Bitte weisen Sie auch rechtzeitig Ihre Gäste auf diesen Wunsch hin.
Grundsätzlich haben Sie die freie Wahl des Trauortes. Besprechen Sie Ihre Vorstellungen frühzeitig mit Ihrer Pfarrerin, Ihrem Pfarrer. Die Trauung fern ab von Ihrer Gemeinde hat jedoch einige Nachteile. Achten Sie darauf, dass Sie in diesem Fall auch Ihre Gemeinde ein bisschen besser kennen lernen. Vor allem dann, wenn Sie an Kinder denken. Viele Kirchengemeinden haben Krabbelgruppen und Kindergärten, bieten Kindergottesdienste und Kinderbibeltage an.
Als einzige Regel in dieser Frage gilt: Keine evangelische Kirchengemeinde in Bayern lastet dem Brautpaar mit den Gebühren die vollen Kosten einer Trauung auf. Letztere bewegen sich je nach Kirche und Aufwand (z.B. für Heizung, Licht, Arbeitsstunden) zwischen mehreren Hundert und vielen Tausend Euro für Personal, Gebäude und Bewirtschaftung. Die Gebühren variieren von Gemeinde zu Gemeinde, im Durchschnitt verlangen sie einen Pauschalbetrag zwischen 50 und 100 Euro. Verbindliche Auskunft gibt Ihnen Ihr Pfarramt.
Dieser ursprünglich germanische Brauch fand auch Einzug in die evangelische Kirche. Er ist belastet von seiner patriarchalen Vorstellungswelt, aus der er stammt: Die Frau ist Eigentum des Mannes. Aus der Hand des Vaters nimmt der neue Eigentümer seinen Besitz entgegen.
Manchen Vätern fällt es so leichter, sich von ihrer Tochter zu lösen. Oder aber sie brauchen einen Auftritt im Gottesdienst. Sprechen Sie die Möglichkeiten mit Ihrer Pfarrerin, mit Ihrem Pfarrer ab.